Die Corona-Pandemie beherrscht weiterhin das öffentliche Leben. Jedermann und sämtliche Lebensbereiche sind von der Pandemie und den Folgen beeinträchtigt.
In nicht unerheblichem Maße betroffen sind auch Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Während für das Mietrecht vom Gesetzgeber Sonderregelungen geschaffen wurden, über die wir bereits berichtet haben, gelten im Arbeitsrecht keine coronabedingten Sondervorschriften, insbesondere was Kündigungen betrifft.
Recht & Geld
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